Welche Leistungen erbringt die Rechtsschutzversicherung und welche Kosten werden erstattet?
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherungsform, welche sich zur Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten, angefangen von der ersten anwaltlichen Beratung bis hin zur Zwangsvollstreckung verpflichtet. Sie vereint die Arten der Privat,- Berufs,- sowie den Verkehrsrechtsschutz.
Rechtsanwaltskosten
Erstattet wird die gesetzliche Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalt. Die Höhe der Gebühren eines im Inland tätigen Rechtsanwalt ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz . Dies sind insbesondere die gesetzlichen Gebühren des Anwalts, die Umsatzsteuer, soweit der VN nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, bestimmte Reisekosten sowie Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen.
Gerichtskosten
Übernommen werden die Gebühren und Auslagen der Gerichte nach dem Gerichtskostengesetz , inklusive Gerichtkostenvorschüsse. Entschädigungsleistungen für Zeugen und Sachverständige fallen dann unter die Erstattungspflicht, wenn diese vom Gericht bestellt worden sind. Dazu zählen z.B. beim Sozialgerichts-Rechtsschutz die Kosten für die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens.
Schiedsverfahrenskosten
Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine aussergerichtliche Einigung durch eine Privatperson, welche als Schiedsrichter im Rahmen eines Schieds- und Schlichtungsverfahrens tätig ist, anstelle eines staatlichen Gericht, so werden auch diese Kosten durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.
Kostenerstattung der gegnerischen Partei
Der Rechtsschutzversicherer muss die Kosten übernehmen, die der Gegner aufgewendet hat und zu deren Erstattung der VN verpflichtet ist. Darunter fallen in erster Linie Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch sonstige Parteikosten des Gegners, z.B. Reisekosten. Die Erstattungspflicht bezieht sich sowohl auf gerichtliche als auch auf behördliche Kostenentscheidungen. In Betracht kommt aber auch eine gesetzliche Erstattungspflicht oder auch eine vereinbarte Kostenübernahme, soweit sich diese Übernahme an den maßgeblichen Kostenvorschriften orientiert. Die Kostenerstattungspflicht für Kosten des Gegners endet aber dort, wo im Falle eines Vergleichs von einer unangemessenen Verteilung der Kostenlast auszugehen ist.
Kostenübernahme für Reisen ins Ausland
Erstattet werden die Kosten für Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze übernommen. Nicht entscheidend ist, dass das persönliche Erscheinen des VN vom ausländischen Gericht angeordnet wird. Es genügt vielmehr, wenn dieses persönliche Erscheinen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
Kostenübernahme für technische Sachverständige und Gutachter
Der Rechtsschutz-Versicherer übernimmt die Kosten in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, sowie bei Rechtsstreitigkeiten aus Kauf- und Reparaturverträgen über Motorfahrzeuge die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation (z.B. DEKRA oder bei Auslandsfällen die dort ansässige Sachverständigenorganisation).


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