Privathaftpflicht

Für den Fall der Fälle gerüstet sein ...

Das Gesetz ist streng: Nach § 823 BGB haften Sie für alle Schäden, die Sie durch eigenes Verschulden einem Dritten zufügen, und das in unbegrenzter Höhe und mit Ihrem ganzen derzeitigen und künftigen Einkommen und Vermögen!

Die kleinste Unaufmerksamkeit reicht, und schon ist es passiert: Die Folgen können unübersehbar teuer werden.

Die Haftung des Tierhalters ist sogar noch strenger; selbst wenn man gar nichts für den Schaden kann, den das eigene Tier verursacht, muss man in vollem Umfang für ihn einstehen!

Vor dem so entstehenden finanziellen Desaster kann nur eine Haftpflichtversicherung bewahren, sie ist deshalb nach allgemeiner Meinung die wichtigste Versicherung überhaupt!

 

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