Wieso eine Direktversicherung?
Die Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Nutzen Sie keine pauschalversteuerte betriebliche Altersversorgung, können Sie weitere 1.800 € pro Jahr steuerfrei in die Direktversicherung einbezahlen.
Erst auf die Leistung müssen Sozialversicherungsabgaben und Steuern gezahlt werden, mit einem im Alter meist geringeren Steuersatz
Die direkte Absicherung über den Arbeitgeber
Eine flexible und weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung. Mit einem hohen Maß an Sicherheit und Rendite für Sie als Arbeitnehmer! Hier schließt Ihr Arbeitgeber eine Rentenversicherung zu Ihren Gunsten ab.
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung:
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung (Entgeltumwandlung) wird ein Teil Ihres Gehalts nicht bar ausgezahlt, sondern fließt als Beitrag in eine Versicherung.
Dabei besteht von Beginn an ein unverfallbarer Anspruch auf die Versorgungsleistung.
Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung:
Im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung bezahlt der Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Ab dem 25. Lebensjahr und einem Bestehen der erteilten Versorgungszusage von 5 Jahren, erhalten Sie einen unverfallbaren Anspruch auf die Leistung.


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